Unsere kostenfreie Beratung können alle Einwohner*innen des Landkreises München in Anspruch nehmen. Sie ist ein Angebot für Menschen, die durch Überschuldung in existenzielle Not geraten sind oder denen eine solche Situation droht.
Ziel unserer Beratung ist es, Menschen dabei zu unterstützen, ihre Lebenssituation zu stabilisieren und ihre finanzielle Situation weitestgehend zu normalisieren.
Nach einer gründlichen Bestandsaufnahme der psychosozialen und finanziellen Situation, u.a. mit der Erstellung eines Haushaltsplanes und einer Gläubigerübersicht, entwickeln wir bei Schulden und wirtschaftlichen Problemen gemeinsam mit den Ratsuchenden eine Perspektive ohne Schulden mit kurz-, mittel- und längerfristigen Maßnahmen.
Erfahrene Schuldnerberater*innen überprüfen die Rechtmäßigkeit von Forderungen, beraten über Pfändungsschutzmaßnahmen z.B. bei Kontopfändungen (u.a. Ausstellen einer Bescheinigung für ein Pfändungsschutzkonto), verhandeln bei Bedarf mit Gläubigern und unterstützen bei der Einleitung eines evtl. Insolvenzverfahrens.
Haben Sie Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Kreillerstraße 24
81673 München
E-Mail: |
schuldnerberatung-lkm@ |
---|---|
Telefon: | 089 436696-40 |
Fax: | 089 436696-29 |
Nein, wir beraten Sie kostenfrei.
Die Höhe oder Anzahl Ihrer Zahlungsverpflichtungen spielt keine Rolle. Das Angebot ist offen für alle Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Ja, alle unsere Schuldnerberatungsstellen sind auch geeignete Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und dürfen als solche P-Konto-Bescheinigungen erstellen (Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO über von der Pfändung nicht erfasste Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto).
Hierfür sind folgende Unterlagen relevant:
Bitte nehmen Sie grundsätzlich vorab Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob wir Ihnen helfen können oder, ob Sie für die Freigabe auf Ihrem P-Konto einen Antrag bei Gericht stellen müssen.
Es ist eine Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Sie dabei zu unterstützen, einen Weg raus aus den Schulden zu finden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Möglichkeit, aber es gibt auch oft Alternativen. Diese Klärung ist Teil der Beratung.